Zwei von drei deutschen Studierende arbeiten nebenbei, um die Miete zu zahlen, zu reisen oder Klamotten kaufen zu können. Studentenjobs sind vielfältiger geworden, seit sie über Portale im Internet vermittelt werden und teils sogar selbst im Internet erledigt werden können. Weiterhin sind aber ein paar gesetzliche Regeln zu beachten, damit du nicht in Schwierigkeiten kommst.

Arten von Studentenjobs

Werkstudent

Als Werkstudent hast du nicht nur einen Studentenjob, sondern oft auch eine Einstiegsmöglichkeit für die Zeit nach dem Studium. Du arbeitest in einer Firma, die in deinem Fachbereich tätig ist.

Die Aufgaben, die du erledigst, sind nicht immer anspruchsvoll, und anders als beim Praktikum hast du keinen Anspruch darauf, wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Aber in der Kantine, in Projekten oder Meetings kommst du in Kontakt mit Entscheidern – das kann mehr wert sein als dein Gehalt.

Praktikum

Ein gutes Praktikum hat zwei Gewinner: dich, weil du interessante Einblicke in die Praxis deines Fachbereichs erhältst, und deinen Arbeitgeber, weil er einen günstigen, motivierten Mitarbeiter mit frischen Ideen bekommt.

So günstig wie früher sind Praktikanten allerdings nicht mehr, da ihnen oft der Mindestlohn gezahlt werden muss. Oft entspricht ein Praktikum einem Projekt, daher kann dieser Studentenjob auch ein Glanzpunkt in deinem Lebenslauf sein.

Onlinejobs

Die Studentenjobs, die im Internet angeboten werden, haben Vorteile und Nachteile. Sie sind einerseits meistens zeitlich flexibel und unabhängig vom Wohnort verfügbar. Andererseits erfordern sie selbständiges und oft einsames Arbeiten, sind selten besser bezahlt als Jobs vor Ort und häufig weniger sicher als Tätigkeiten in Uninähe, die dem deutschen Arbeitsrecht unterliegen.

Wer einen Studentenjob im Internet annimmt, arbeitet zudem oft als Selbständiger. Er muss sich also um alle Formalien kümmern, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.

Promoter

Promotion ist einer der beliebtesten Bereiche für Studentenjobs. Unternehmen greifen gerne auf Studierende zurück, weil sie jung und oft kontaktfreudig sind. Damit kommen sie bei den Menschen, die als Kunden gewonnen werden sollen, gut an.

Promoter verteilen Flyer, verteilen Werbegeschenke oder Produktproben oder betreuen Kunden und Besucher auf Veranstaltungen.

Gastronomie

Kellnern ist der klassische Studentenjob und noch immer sehr beliebt. Im Team herrscht oft eine gute Stimmung, Getränke sind umsonst und das Trinkgeld wertet das Gehalt meistens erheblich auf.

Viele Lokale vergeben gerne Studentenjobs, weil Studierende für junges Flair sorgen und nicht nur andere Studierende anziehen, sondern auch zahlungskräftigeres Publikum.

Übersicht der Portale für Studentenjobs

Portal Studentenjob Name Ort
Uni Career Center LMU München
Uni Career Center HU-Berlin Berlin
Uni Career Center FU-Berlin Berlin
Uni Career Center Goethe Universität Frankfurt Frankfurt
Plattform Youngcapital Online
Plattform StudentJob.de Online
Plattform StudentJob.ch Online
Plattform Jooble Online
Plattform Studentenjobs24 Online
Plattform Jobruf Online
Plattform Jobmensa Online
Plattform Audimax Online
Plattform Karrierebibel Online
Plattform Karriere UNICUM Online
Plattform Praktikum.info Online
Plattform Recruitment-Specialist Online
Plattform Jobsuma Online

Studentenjobs unterliegen klaren Regeln

Wenn du an deinem Studienort oder im Internet einen Studentenjob gefunden hast, gibt es noch ein paar Dinge, die du beachten musst:

  • Während der Vorlesungszeiten darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen
  • Wenn du mehr Wochenstunden in einem Studentenjob tätig bist, müssen dein Arbeitgeber und du regulär Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen
  • Wenn dein Einkommen aus Studentenjobs, wie es oft der Fall ist, unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegt, kannst du dir mit der Steuererklärung die Lohnsteuer zurückholen, die deine Arbeitgeber für dich abgeführt haben
  • Wenn du einen Job im Internet gefunden hast, wird häufig per PayPal, Payoneer oder sogar in Bitcoins gezahlt. Das ist natürlich grundsätzlich völlig legal, verschweigen darfst du dem Finanzamt solche Einkünfte aber nicht