Wichtige Inhalte der Promotionsordnung einfach erklärt + Beispiel
Die Promotionsordnung regelt alle studienrechtlichen und inhaltlichen Details des Doktoratsstudiums. Da sie ein juristischer Text ist, fällt das Lesen nicht leicht.
Anhand eines Beispiels erfährst du, welche Informationen in einer Promotionsordnung enthalten und für dein Doktoratsstudium wichtig sind.
Inhaltsverzeichnis
- Beispiel Promotionsordnung
- Promotionsleistungen
- Promotionsausschuss
- Zulassungsvoraussetzungen
- Zulassungsverfahren
- Dauer der Zulassung
- Betreuung
- Dissertation
- Beginn des Promotionsverfahrens
- Promotionskommission
- Begutachtung und Bewertung der Dissertation
- Disputation und Bewertung der Disputation
- Bewertung der Promotionsleistungen und Zwischenzeugnis
- Veröffentlichung der Dissertation
- Urkunde, Zeugnis und Abschluss des Promotionsverfahrens
- Weitere Bestimmungen
Beispiel Promotionsordnung
- Beispiel Promotionsordnung
Quelle: LMU München: Promotionsordnung Human- und Zahnmedizin, Humanbiologie
Promotionsleistungen
In der Promotionsordnung findest du die Leistungen, die du während des Doktoratsstudiums erbringen musst, z. B. das Schreiben der Dissertation, die Durchführung einer Disputation und mehr.
Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss, bestehend aus Fakultätsmitgliedern, berät dich bei der Zulassung zur Promotion und während des gesamten Promotionsvorhabens.
Er entscheidet auch über die Zulassung und weitere rechtliche Angelegenheiten während deines Doktoratsstudiums.
Zulassungsvoraussetzungen
Du findest in der Promotionsordnung alle Details zu den Zulassungsvoraussetzungen.
In den meisten Fällen ist die Zulassung mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit der Mindestnote ‚gut‘ möglich.
Welche Ausnahmen es gibt, kannst du in diesem Abschnitt nachlesen.
Zulassungsverfahren
Um zum Promotionsstudium zugelassen zu werden, musst du an einem Zulassungsverfahren teilnehmen.
Hierfür brauchst du generell das Zeugnis über deinen Hochschulabschluss, ein von der Erstbetreuung unterzeichnetes Exposé deines Dissertationsvorhabens, die Betreuungsvereinbarung zwischen der Person, die deine Dissertation betreut und dir und in der Promotionsordnung vorgegebene weitere Unterlagen.
In diesem Abschnitt wird auch geregelt, aus welchen Gründen die Zulassung zum Doktoratsstudium abgelehnt werden kann.
Dauer der Zulassung
Die Promotionsordnung gibt Auskunft, bis wann du das Promotionsstudium abschließen musst.
Außerdem werden Bedingungen angegeben, ob und wie der Promotionsausschuss diese Befristung verlängern kann.
Betreuung
Wer deine Dissertation betreuen darf, erfährst du im Abschnitt zur Betreuung des Dissertationsvorhabens.
Im Regelfall dürfen dich Hochschullehrende und Personen, die eine Professur innehaben sowie Dozierende betreuen.
Du erfährst hier auch, wie ein bestehendes Betreuungsverhältnis gelöst werden darf.
Dissertation
Dieser Abschnitt regelt, in welcher Form die Dissertation geschrieben werden kann (Monographie oder kumulative Dissertation).
In einigen Fächern ist eine Sammeldissertation möglich und in der Promotionsordnung kannst du nachlesen, welche Voraussetzungen dafür gelten.
Beginn des Promotionsverfahrens
Ein Promotionsverfahren wird eingeleitet, wenn bestimmte Leistungen im Doktoratsstudium erbracht wurden.
Du erfährst in diesem Abschnitt außerdem, welche Unterlagen du dafür als Nachweis einreichen musst.
Promotionskommission
Die Promotionskommission kannst du dir als Prüfungskommission vorstellen. Sie besteht aus der Person, die deine Dissertation betreut und die zur Begutachtung eingesetzt wird sowie weiteren Personen der Fakultät.
Die Kommission entscheidet über die Bewertung deiner Dissertation und über den Termin und die Bewertung der Disputation.
Sie beschließt deine Gesamtnote und die von den Gutachtenden empfohlenen Auflagen zur Veröffentlichung deiner Dissertation.
Begutachtung und Bewertung der Dissertation
Dieser Abschnitt der Promotionsordnung regelt, wer für die Begutachtung deiner Dissertation infrage kommt. Generell sind dafür die Person, die deine Dissertation betreut verantwortlich und eine zweite Person, die deine Dissertation begutachtet, verantwortlich.
Außerdem erfährst du, bis wann du mit dem Gutachten rechnen kannst und nach welchen Kriterien die Dissertation beurteilt wird.
Disputation und Bewertung der Disputation
Alle Details zur Disputation kannst du in der Promotionsordnung nachlesen wie etwa die Dauer und den Umfang.
Du erfährst, welche Leistungen erbracht werden müssen und wie du im Anschluss der Disputation bewertet wirst.
Bewertung der Promotionsleistungen und Zwischenzeugnis
Die Promotionskommission entscheidet über die Bewertung aller erbrachten Promotionsleistungen und vergibt ein Zwischenzeugnis.
Veröffentlichung der Dissertation
In diesem Abschnitt erfährst du, in welchem Zeitraum die Dissertation veröffentlicht werden muss und welche weiteren Auflagen zur Veröffentlichungspflicht erfüllt werden müssen.
Urkunde, Zeugnis und Abschluss des Promotionsverfahrens
Du erhältst das Abschlusszeugnis des Doktoratsstudiums in einer bestimmten Frist im Anschluss an die Veröffentlichung deiner Dissertation. Dadurch ist das Promotionsverfahren abgeschlossen.
Weitere Bestimmungen
Die Promotionsordnung regelt zusätzlich, was im Fall eines Rücktritts, einer Wiederholung, einer Aussetzung oder Einstellung des Promotionsvorhabens passiert.
Außerdem erfährst du darin, unter welchen Bedingungen ein akademischer Grad aberkannt werden könnte.
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